Quandt-Verein Dittersbach zur Förderung der Künste e.V.


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Konstitutionssäule

Das Lieblingstal

Komplettierung des einmaligen Ensembles von Verfassungsstifter und Verfassungsstele


Die von König Anton gemeinsam mit seinem Neffen und Mitregenten Friedrich August am 4. September 1831 gestiftete erste sächsische Verfassung besteht aus 154 Paragraphen und stellte den ersten Schritt Sachsens zur modernen demokratischen Verfassungsstaatlichkeit dar.

Aus dem Verfassungswerk sind einige Rechte der Landeseinwohner und Pflichten des Staates wegen ihrer Aktualität besonders hervorzuheben:

§ 26 Die Landeseinwohner stehen unter dem Schutz der Verfassung.
§ 27 Die Freiheit der Person und der freie Umgang mit dem Eigentum werden garantiert.
§ 28 Grundsätzlich gelten Berufs- und Gewerbefreiheit.
§ 29 Grundsätzlich ist der Wegzug aus Sachsen frei.
§ 32 Es gilt Freiheit des Glaubens und des Gewissens.
§ 34 Freier Zugang für jedermann zum Staatsdienst.
§ 35 Grundsatz der Buch- und Pressefreiheit.
§ 39 Steuer- und Abgabenpflicht für alle.
§ 41 Die Ministerien (Exekutive) sind den Ständen verantwortlich.
§ 44 Das Richteramt (Judikative) genießt den Grundsatz der Unabhängigkeit.
§ 49 Jeder kann auch gegen den Staat Klage erheben.
§ 51 Niemand darf ohne gesetzlichen Grund verfolgt, verhaftet oder bestraft werden.
§ 81 Die Abgeordneten der Kammern sind nur ihrem Gewissen verantwortlich.
§ 98 Der Staatshaushalt ist den Ständen zur Genehmigung vorzulegen.
§ 138 Die Verfassung wird auch vom Thronfolger gewährleistet (Fürstliches Ehrenwort).
§ 142 Es wird ein Verfassungsgerichtshof eingerichtet.
§ 150 Der König respektiert alle verfassungsgemäß getroffenen Entscheidungen.

Auch wenn die politischen Kräfte nach 1831 wiederholt versucht haben, die Umsetzung dieser Verfassung und die geschaffene freiheitliche Ordnung durch restaurative Gesetze, Verordnungen und Verfahren einzuschränken, konnten sie den Geist dieser Verfassung nicht mehr auslöschen, und die fortschrittlichen Kräfte konnten sich legitim darauf berufen. Das hat die demokratische Entwicklung des Landes nachhaltig gefördert.

Die Konstitutionssäule erinnert - gemeinsam im Ensemble mit dem König-Anton-Denkmal - an das demokratische Erwachen in Deutschland. Recherchen in allen wichtigen sächsischen Archiven haben ergeben, dass zur Konstitutionssäule keine Bilddokumente vorhanden waren. Der Standort ist jedoch durch alte Karten überliefert.

Die Einarbeitung in die Thematik von Kleindenkmalen aus der Dittersbacher Zeit um 1830, das Wissen bzw. die Erfahrungen aus der Arbeit an der Hubertuskapelle und die "Verfassungssäule" in Zittau als steinernes Vorbild des 19. Jahrhunderts standen jedoch für die Aufgabe der Aufstellung der Replik eines verschollenen Denkmals zur Verfügung.

Die Stele besteht aus sieben verscheidenen Sandsteinteilen mit einer Höhe von insgesamt 4,93 Meter. Der Grundkörper entspricht der verkleinerten Zittauer Ausführung, auf diesem steht ein 2,55 Meter hoher Obelisk.

Die Vorderseite ist mit einer die Historie tragenden Beschriftung versehen:

ZUM GEDENKEN AN DIE STIFTUNG DER ERSTEN SÄCHSISCHEN VERFASSUNG 1831 DURCH KÖNIG ANTON MIT DEN STÄNDEN

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